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Meine Schändung
7.) Ich hätte die Schänderbande auffliegen lassen können
Als ich noch gar nichts von den
Umständen der Schändung wusste, schickte ich meinen Vermögenspfleger zur
Volksbank in Kirchberg, um alle Unterlagen auf ihre Richtigkeit zu
prüfen. Er erhielt eine große Anzahl an Kontoauszügen, die ich damals
aber noch nicht deuten konnte. Ich deponierte sie in meiner Wohnung zur
Aufbewahrung. Mein Vater erfuhr von diesen Unterlagen und begriff
sofort, dass ich ihn damit ins Gefängnis hätte bringen können.
Er hatte nicht das Recht, über die
auf das Konto eingegangenen Beträge, die von der Schänderbande stammen
dürften, einfach nach Gutdünken zu verfügen. Außerdem waren die
sexuellen Nötigungen, die er während meiner Anwesenheit in meinem
Elternhaus begangen hatte, noch nicht verjährt.
Deshalb entschloss er sich,
heimlich in meine Wohnung einzudringen, um diese Unterlagen zu
entwenden. Dabei unterstützten ihn meine Mutter sowie Oswald und Maria
Nickerl. Sie konnten aber die Unterlagen nicht finden.
1994, als ich schon Kenntnis von
den Umständen der Schändung erlangt hatte, ging ich selbst zur Volksbank
in Kirchberg, um ein Sparbuch aufzulösen. Man händigte mir zwar dieses
Sparbuch aus, aber ich überprüfte es nicht sorgfältig, sondern nahm es
einfach nur mit. Hätte ich es überprüft, so wäre mir sofort aufgefallen,
dass die Unterlagen, die mein Vermögenspfleger mir ausgehändigt hatte,
ein Mittel gewesen wären, um meinen Vater ins Gefängnis zu bringen und
darüber hinaus die ganze Schänderbande auffliegen zu lassen.
Als ich 21 Jahre später dieses
Sparbuch unter ganz anderen persönlichen Verhältnissen unter die Lupe
nahm und die Unterlagen kontrollierte, ließ sich anhand der Daten
feststellen, dass die Schänder während meiner Zeit im Behindertenkreis
über 200.000 DM auf dieses Konto von mir eingezahlt hatten. Davon aber
habe ich letztlich nur das erhalten, was meinem rechtmäßigen Einkommen
entsprochen hat. Kein Pfennig mehr, als mir ohnehin zustand. Mein Vater
hatte den größten Betrag vorher abgehoben, da er eine Vollmacht von mir
über dieses Konto gehabt hatte.
Auf die Zahlung einer Art
Entschädigung kann sich daher keiner der Schänder etwas einbilden.
Nichts davon ist bei mir angekommen. Ich kannte von diesen Schändern nur
Qualen und nochmals Qualen. Und es ist nicht nur davon auszugehen, dass
diese Zahlungen nicht die einzigen gewesen sind, die mein Vater von
ihnen erpresst hatte. Mir ist aus vielen Umständen bekannt, dass solche
Zahlungen mehrmals erfolgt sein müssen.
(Besse. 24.07.2017)
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