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Meine Schändung

 

7.) Ich hätte die Schänderbande auffliegen lassen können

Als ich noch gar nichts von den Umständen der Schändung wusste, schickte ich meinen Vermögenspfleger zur Volksbank in Kirchberg, um alle Unterlagen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Er erhielt eine große Anzahl an Kontoauszügen, die ich damals aber noch nicht deuten konnte. Ich deponierte sie in meiner Wohnung zur Aufbewahrung. Mein Vater erfuhr von diesen Unterlagen und begriff sofort, dass ich ihn damit ins Gefängnis hätte bringen können.

Er hatte nicht das Recht, über die auf das Konto eingegangenen Beträge, die von der Schänderbande stammen dürften, einfach nach Gutdünken zu verfügen. Außerdem waren die sexuellen Nötigungen, die er während meiner Anwesenheit in meinem Elternhaus begangen hatte, noch nicht verjährt.

Deshalb entschloss er sich, heimlich in meine Wohnung einzudringen, um diese Unterlagen zu entwenden. Dabei unterstützten ihn meine Mutter sowie Oswald und Maria Nickerl. Sie konnten aber die Unterlagen nicht finden.

1994, als ich schon Kenntnis von den Umständen der Schändung erlangt hatte, ging ich selbst zur Volksbank in Kirchberg, um ein Sparbuch aufzulösen. Man händigte mir zwar dieses Sparbuch aus, aber ich überprüfte es nicht sorgfältig, sondern nahm es einfach nur mit. Hätte ich es überprüft, so wäre mir sofort aufgefallen, dass die Unterlagen, die mein Vermögenspfleger mir ausgehändigt hatte, ein Mittel gewesen wären, um meinen Vater ins Gefängnis zu bringen und darüber hinaus die ganze Schänderbande auffliegen zu lassen.

Als ich 21 Jahre später dieses Sparbuch unter ganz anderen persönlichen Verhältnissen unter die Lupe nahm und die Unterlagen kontrollierte, ließ sich anhand der Daten feststellen, dass die Schänder während meiner Zeit im Behindertenkreis über 200.000 DM auf dieses Konto von mir eingezahlt hatten. Davon aber habe ich letztlich nur das erhalten, was meinem rechtmäßigen Einkommen entsprochen hat. Kein Pfennig mehr, als mir ohnehin zustand. Mein Vater hatte den größten Betrag vorher abgehoben, da er eine Vollmacht von mir über dieses Konto gehabt hatte.

Auf die Zahlung einer Art Entschädigung kann sich daher keiner der Schänder etwas einbilden. Nichts davon ist bei mir angekommen. Ich kannte von diesen Schändern nur Qualen und nochmals Qualen. Und es ist nicht nur davon auszugehen, dass diese Zahlungen nicht die einzigen gewesen sind, die mein Vater von ihnen erpresst hatte. Mir ist aus vielen Umständen bekannt, dass solche Zahlungen mehrmals erfolgt sein müssen.

(Besse. 24.07.2017)